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28. April 2016Werbung auf wetransfer.com
1. Juni 2017CRR-VERORDNUNG DER EU-BANKENAUFSICHT
Gefahren in der Finanzierung von Hotels
Was ändert sich ab 1.1.2021 durch die CRR-Verordnung der EU-Bankenaufsicht?
Kaum jemand hat es mitbekommen!
Bei den Tourismusgesprächen in Seefeld , welcher unser Michael im Oktober 2019 besucht hatte, gab es eine spannende Diskussion zu diesem Thema. Ronald Barazon, Volkswirt und Moderator der Gespräche, brachte die Problematik auf den Punkt:
„In Zukunft wird es für Unternehmen wesentlich schwerer, Kredite zu bekommen und bestehende Kredite zu besichern. Sollten Kreditnehmer schlechtere Umsätze erwirtschaften, gilt für die Banken, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die Bonität wird herabgestuft – auch dann, wenn Sicherheiten vorhanden sind.“
Die Praxis früherer Jahre, dass man als Unternehmer mit der Bank gemeinsam die Probleme angehen konnte, ist mit 1.1.2021 vorbei. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Regel, dass Sicherheiten „verwertet“ werden müssen! Die Bankenaufsicht zwingt die Banken quasi Betriebe, die finanzielle Probleme haben, vollends in die Krise zu stürzen.
Die Bankenaufsicht wollte mit dieser Regelung Risiken von den Banken fernhalten, hat dabei aber vergessen, auf die Kreditnehmer Rücksicht zu nehmen. Dies gilt nicht nur für die Hotellerie, sondern für sämtliche Unternehmen, welche einen Firmenkredit aufnehmen.
Warum hier keine der großen Interessensvertretungen reagiert hat, ist absolut unverständlich!
In der nächsten Ausgabe des Magazins „Marketing News für Hotels“, welches unsere Boutique Agentur für Hotelmarketing alle 3 Monate publiziert, werden wir Euch ein Interview mit einem Verantwortlichen der Raiffeisen Landesbank präsentieren.
Wir sind schon sehr gespannt auf die weitere Vorgehensweise der Banken bei diesem Thema!
Für alle, die an weiteren Details interessiert sind:
Hier das Video von Ronald Barazon mit dem Titel „Die Bankenaufseher treiben Kreditnehmer in den Ruin“ auf Youtube: